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WICHTIGE INFOS

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung und was kostet sie?

Die logopädische Behandlung wird auf Verordnung bzw. Rezept des Arztes (dies kann der Hausarzt, der Kinderarzt, der HNO-Arzt sowie der Neurologe, der Zahnarzt oder Kieferorthopäde etc. sein) von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Vom Gesetzgeber ist zurzeit eine Eigenbeteiligung von 10% an den Therapiekosten vorgeschrieben (Ausnahme: Kinder, soziale Härtefälle und chronisch Kranke). Privat versicherte Patienten sollten sich ebenfalls vor Behandlungsbeginn eine Verordnung ausstellen lassen und sich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um eine Kostenübernahme abzuklären.

Durch den hohen Bedarf an Logopädie kommt es immer wieder zu längeren Wartezeiten, was den Behandlungsbeginn betrifft.


Wir sind stets bemüht diese Phase des Wartens so kurz wie möglich zu halten und werden Ihnen für diesen Zeitraum u. U. schon die ein- oder anderen (spielerischen) Übungen mit an die Hand geben und mit Ihnen telefonisch in Kontakt bleiben, so dass Sie auch hier in uns jederzeit einen Ansprechpartner haben.

Diagnostik:
Die Diagnostik besteht aus einem ausführlichen Erstgespräch, in dem wir alles Mögliche und für Sie sicher manchmal Unmögliche über Sie oder das Kind/den Jugendlichen erfahren möchten. Hier sammeln wir bereits wichtige Erkenntnisse über den bisherigen Werdegang mit den ein oder anderen wichtigen Hinweisen, was den Menschen umgibt und ausmacht.

Beratung:
Im Anschluss an die Diagnose erfolgt eine ausführliche Beratung über die Ergebnisse der Testung sowie den Umgang mit den Auffälligkeiten zu Hause und im sozialen Umfeld.

Wir besprechen die häuslichen Fördermöglichkeiten, bieten Hilfe und Unterstützung in Fragen der Erziehung und besprechen die erste gemeinsame Zielsetzung.

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